Seilbahnen: Informationen zu Corona

Übersicht aktueller Corona-Regeln – ab 19.März 2022

Übersicht Corona-Öffnungstufenplan – ab Februar 2022

 

Rahmenkonzept Touristische Dienstleister

Am 09. Dezember 2021 wurde die geänderte Fassung des Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.

Am 29. Oktober 2021 wurde die neue Fassung des Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.

Am 17. September 2021 wurde die aktualisierte Fassung des  Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.

 

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

In der überarbeiteten 15. BayIfSMV  gibt es ab dem 19. März 2022 keine generellen 2G- oder 3G-Regeln mehr für Seilbahnen:

15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 19. März 2022 – Überarbeitung

 

Nach der Kabinettssitzung vom 14.12.2021 wurde die geänderte 15. BayIfSMV bis zum 12. Januar 2022 verlängert.

15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung_11. Dezember 2021_Überarbeitung

 

Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umgesetzt und die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verabschiedet, die gestern Abend veröffentlicht wurde und heute in Kraft getreten ist:

15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung_23.November 2021

 

Aufgrund zunehmend starker Belegung von Intensivbetten in bayerischen Krankenhäusern, hatte die Staatsregierung am 03. November 2021 Änderungen an der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Ampel-Regelungen wurden überarbeitet und regionalisiert – sie ist am Wochenende auf Gelb und nun auf rot umgesprungen.

14. Infektionschutzmaßnahmenverordnung_05. November 2021

 

Am 02. September 2021 ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

Gemäß dieser gilt ab einer Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner im Indoor-Bereich nun flächendeckend die 3G-Regelung. Auch Seilbahngäste müssen ab heute einen der 3G-Nachweise geimpft – genesen – getestet vorweisen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler. Weitere Maßnahmen werden nicht mehr an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt, sondern durch eine Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems ersetzt.

14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 01. September 2021

 

Seit dem 23.08.2021 gilt die Neufassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt wurden:

13. Bayersiche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 20-08-2021

Die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 10. September 2021 außer Kraft.

 

Auch in den anderen Bundesländern wurden die Beschlüsse der MPK vom 10. August 2021 inzwischen weitestgehend umgesetzt.

Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

  • 14(1) Nr. 5 „Der Betrieb von…. Fluss- u. Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren und ähnlichen Einrichtungen… ist für den Publikumsverkehr zulässig. Nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises  gestattet.“

Hessen: www.corona.hessen.de

Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona

Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/

Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html

Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/

Thüringen: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Schutzkonzepte/Branchenregelungen_Freizeit.pdf

 

 

Seit dem 21. Mai 2021 können die Seilbahnen in Bayern öffnen!

(bei einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis)

Die Seilbahnen in Hessen waren zuvor bereits in Betrieb, die Verordnung in Niedersachsen ermöglichte ab 12.05. die Aufnahme des Betriebs . In Baden-Württemberg sind die in den ÖPNV eingebundene Seilbahnen geöffnet.

Am 04. Juni 2021 hat das Bayerische Kabinett erneut weitreichende Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Die darauf beruhende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 05. Juni 2021 veröffentlicht und ist am 07. Juni in Kraft getreten:

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Rahmenkonzept-Touristische-Dienstleister (19.Mai 2021)

 

Neue Erkenntnisse

 

Aerosol-Forscher erklärt, wo Infektionsrisiko lauert:

Weihnachtsmärkte werden geschlossen und Fußballer spielen vor leeren Rängen: Sind diese Maßnahmen sinnvoll? Welche Rolle spielen Großveranstaltungen unter freiem Himmel im Gegensatz zum Miteinander in Innenräumen im Infektionsgeschehen? ntv fragt den Aerosol-Forscher Gerhard Scheuch.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Aerosol-Forscher-erklaert-wo-Infektionsrisiko-lauert-article22969916.html

 

Wo lauern die größten Infektionsgefahren? Mit Messungen und Simulationen nehmen Forscher Seilbahnkabinen in Skigebieten unter die Lupe:

Auf der Spur von Sars-CoV-2 in Seilbahnen

 

Im Freien  ist das Ansteckungsrisiko mindesten 20 – 100-mal geringer als in geschlossen Räumen. Öffnen von Skigebieten ist sinnvoll, um mehr Menschen eine Motivation zu bieten, sich im Freien aufzuhalten, um so die Ansteckungsrate mit Covid 19 in den Innenräumen zu verringern:

Stellungnahme Dr. Gerhard Scheuch (Aerosolwissenschaftler)

 

Zuständigkeiten auf der Bundes- und Länderebene

 

Das Bundesgesundheitsministerium ist die nationale Leitbehörde und damit übergeordnet zuständig für die Situationsbeurteilung und entsprechende Empfehlungen, Bestimmungen und Anordnungen auf Bundesebene: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Diese werden ergänzt werden durch Maßnahmen der Gesundheitsbehörden auf Länderebene.

Die Behörden orientieren sich in der Regel an den Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

 

Informationen zu Überbrückungshilfen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html sowie auf den unten genannten Länderplattformen.

 

Tagesaktuelle Informationen auf den Seiten der zuständigen Landesregierungen:

 

Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/#c72934

https://www.stmb.bayern.de/vum/seilbahn/index.php

Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zum-corona-virus/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/

Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-09-14-auslegungshinweise_cokobev.pdf

Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung_0.pdf
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_anlage_zur_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf

Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Rhl.-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/
https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/

Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
https://corona.saarland.de/DE/service/hygienekonzepte/hygienekonzepte_node.html
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/

Thüringen: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Schutzkonzepte/Branchenregelungen_Freizeit.pdf

 

Ansprechpartnerin

Birgit Priesnitz
Geschäftsführerin
VDS-Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V.
Westendstr. 199, D-80686 München
Tel. +49 (0)89 5791-1318
Fax: +49 (0)89 5791-1316
birgit.priesnitz@seilbahnen.de / www.seilbahnen.de
Vereinsregister beim Amtsgericht München, Nr. VR12758