Übersicht aktueller Corona-Regeln – ab 19.März 2022
Übersicht Corona-Öffnungstufenplan – ab Februar 2022
Rahmenkonzept Touristische Dienstleister
Am 09. Dezember 2021 wurde die geänderte Fassung des Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.
Am 29. Oktober 2021 wurde die neue Fassung des Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.
Am 17. September 2021 wurde die aktualisierte Fassung des Rahmenkonzeptes Touristische Dienstleister veröffentlicht.
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
In der überarbeiteten 15. BayIfSMV gibt es ab dem 19. März 2022 keine generellen 2G- oder 3G-Regeln mehr für Seilbahnen:
15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 19. März 2022 – Überarbeitung
Nach der Kabinettssitzung vom 14.12.2021 wurde die geänderte 15. BayIfSMV bis zum 12. Januar 2022 verlängert.
15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung_11. Dezember 2021_Überarbeitung
Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 die Beschlüsse des Koalitionsausschusses umgesetzt und die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verabschiedet, die gestern Abend veröffentlicht wurde und heute in Kraft getreten ist:
15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung_23.November 2021
Aufgrund zunehmend starker Belegung von Intensivbetten in bayerischen Krankenhäusern, hatte die Staatsregierung am 03. November 2021 Änderungen an der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Ampel-Regelungen wurden überarbeitet und regionalisiert – sie ist am Wochenende auf Gelb und nun auf rot umgesprungen.
14. Infektionschutzmaßnahmenverordnung_05. November 2021
Am 02. September 2021 ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.
Gemäß dieser gilt ab einer Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner im Indoor-Bereich nun flächendeckend die 3G-Regelung. Auch Seilbahngäste müssen ab heute einen der 3G-Nachweise geimpft – genesen – getestet vorweisen. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahre und Schülerinnen und Schüler. Weitere Maßnahmen werden nicht mehr an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt, sondern durch eine Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems ersetzt.
14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 01. September 2021
Seit dem 23.08.2021 gilt die Neufassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt wurden:
13. Bayersiche Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 20-08-2021
Die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 10. September 2021 außer Kraft.
Auch in den anderen Bundesländern wurden die Beschlüsse der MPK vom 10. August 2021 inzwischen weitestgehend umgesetzt.
Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
- 14(1) Nr. 5 „Der Betrieb von…. Fluss- u. Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren und ähnlichen Einrichtungen… ist für den Publikumsverkehr zulässig. Nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet.“
Hessen: www.corona.hessen.de
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/
Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/
Seit dem 21. Mai 2021 können die Seilbahnen in Bayern öffnen!
(bei einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages-Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis)
Die Seilbahnen in Hessen waren zuvor bereits in Betrieb, die Verordnung in Niedersachsen ermöglichte ab 12.05. die Aufnahme des Betriebs . In Baden-Württemberg sind die in den ÖPNV eingebundene Seilbahnen geöffnet.
Am 04. Juni 2021 hat das Bayerische Kabinett erneut weitreichende Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen. Die darauf beruhende 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 05. Juni 2021 veröffentlicht und ist am 07. Juni in Kraft getreten:
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Rahmenkonzept-Touristische-Dienstleister (19.Mai 2021)
Neue Erkenntnisse
Aerosol-Forscher erklärt, wo Infektionsrisiko lauert:
Wo lauern die größten Infektionsgefahren? Mit Messungen und Simulationen nehmen Forscher Seilbahnkabinen in Skigebieten unter die Lupe:
Auf der Spur von Sars-CoV-2 in Seilbahnen
Im Freien ist das Ansteckungsrisiko mindesten 20 – 100-mal geringer als in geschlossen Räumen. Öffnen von Skigebieten ist sinnvoll, um mehr Menschen eine Motivation zu bieten, sich im Freien aufzuhalten, um so die Ansteckungsrate mit Covid 19 in den Innenräumen zu verringern:
Stellungnahme Dr. Gerhard Scheuch (Aerosolwissenschaftler)
Zuständigkeiten auf der Bundes- und Länderebene
Das Bundesgesundheitsministerium ist die nationale Leitbehörde und damit übergeordnet zuständig für die Situationsbeurteilung und entsprechende Empfehlungen, Bestimmungen und Anordnungen auf Bundesebene: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Diese werden ergänzt werden durch Maßnahmen der Gesundheitsbehörden auf Länderebene.
Die Behörden orientieren sich in der Regel an den Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Informationen zu Überbrückungshilfen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html sowie auf den unten genannten Länderplattformen.
Tagesaktuelle Informationen auf den Seiten der zuständigen Landesregierungen:
Bayern: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/#c72934
https://www.stmb.bayern.de/vum/seilbahn/index.php
Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zum-corona-virus/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/
Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/20-09-14-auslegungshinweise_cokobev.pdf
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung_0.pdf
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_anlage_zur_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Rhl.-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/
https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
https://corona.saarland.de/DE/service/hygienekonzepte/hygienekonzepte_node.html
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/verordnungen-erlasse-und-empfehlungen/
Ansprechpartnerin
Birgit Priesnitz
Geschäftsführerin
VDS-Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V.
Westendstr. 199, D-80686 München
Tel. +49 (0)89 5791-1318
Fax: +49 (0)89 5791-1316
birgit.priesnitz@seilbahnen.de / www.seilbahnen.de
Vereinsregister beim Amtsgericht München, Nr. VR12758