Seilbahnsysteme

Seilbahnsysteme

Seilbahnen sind in erster Linie Anlagen für den Personenverkehr, die in Tourismusorten in Bergregionen eingesetzt werden. Es kann sich aber auch um Seilbahnen handeln, die in städtischen Verkehrssystemen Verwendung finden. Bestimmte Arten von Seilbahnen können auf völlig anderen Grundprinzipien beruhen. Der Begriff „Seilbahnen“ umfasst dabei Standseilbahnen, Seilschwebebahnen (Kabinen- und Sesselbahn) und Schlepplifte.

Bundesland Seilschwebebahn Standseilbahn Gesamt Anteil in % Schlepplift Zahnradbahn Skihalle
Baden-Württemberg 10 8 18 8,7 322 1
Bayern 121 3 124 59,6 554 2
Berlin 1 1 0,5
Brandenburg 0 0 2 1
Hessen 8 5 13 6,3 63
Meckl.-Vorpom. 1 1 0,5 2 1
Niedersachsen 9 9 4,3 32 1
Nordrhein-Westf. 20 1 21 10,1 109 1 2
Rheinland-Pfalz 5 1 6 2,9 25
Saarland 1 1 0,5
Sachsen 6 2 8 3,8 90
Sachsen-Anhalt 2 2 1,0
Schleswig-Holstein 1
Thüringen 3 1 4 1,9 41 1
Gesamt 187 21 208 100 1.241 4 6

Seilschwebe- und Zahnradbahnen Statistik Juni 2020

Seilbahnen

Der Sammelbegriff „Seilbahn“ umfasst nach CEN Anlagen des Personenverkehrs, bei denen die Fahrgäste entweder „in Fahrzeugen befördert oder mittels Schleppvorrichtungen gezogen werden, die durch ein oder mehrere Seile getragen und bewegt werden, und die keine Aufzüge sind“. Bei den Seilbahnen speziell wird zwischen Standseilbahnen und Seilschwebebahnen unterschieden.

Standseilbahn

Die Fahrzeuge werden durch ein oder mehrere Seile auf einer auf dem Boden befindliche Fahrbahn bewegt. In der Regel verkehrt ein Kabinenfahrzeug mit Rädern auf Schienen an einem Zugseil im Pendelbetrieb. Ein- und Ausstieg der Fahrgäste erfolgen bei stehendem Fahrzeug.

Schlepplift

„Schlepplift oder Schleppaufzug: Seilbahn, bei welcher die Benutzer auf Skiern oder anderen geeigneten Sportgeräten mittels einer Schleppvorrichtung auf einer Schleppspur befördert werden.“ Bei Schleppliften wird nach hoher oder niederer Seilführung unterschieden.

Hohe Seilführung

Bei hoher Seilführung sind T-förmige oder Teller-Bügel über Trommeln mit aufgerollten Schleppseilen an einem umlaufenden Zugseil festgeklemmt. Der oder die Skifahrer lehnen sich gegen den Bügel und werden bergwärts geschleppt. Beim Loslassen des Bügels rollt eine Einziehvorrichtung das Schleppseil in den Trommeln auf.

Niedere Seilführung

“Schleppaufzug mit in Höhe der Benutzer geführtem Förderseil, an dem sich diese entweder direkt oder mittels kurzer Schleppvorrichtungen festhalten.“ Schlepplifte mit niederer Seilführung haben nur kurze Distanz. Sie werden stationär, aber auch transportabel als sogenannte Babylifte oder Skikulis, in der Regel im Übungsgelände, für Skianfänger eingesetzt.

Seilschwebebahn

Die Seilschwebebahn ist eine „Luftseilbahn, bei welcher die Fahrzeuge von einem oder mehreren Seilen getragen werden“. Bei Ausführung als „Einseilbahn“ werden die Fahrzeuge von einem sogenannten Förderseil gleichzeitig getragen und bewegt. Bei Ausführung als „Zweiseilbahn“ werden die Fahrzeuge durch zwei getrennte Seile oder Seilgruppen, als Tragseile und Zugseile bezeichnet, getragen und bewegt. Bei den Seilschwebebahnen wird nach Pendelbahn oder Umlaufbahn unterschieden.

Pendelbahn

„Die Fahrzeuge verkehren zwischen den Stationen im Pendelbetrieb“. Ein- und Ausstieg der Fahrgäste erfolgen bei stehendem Fahrzeug. Bei Seilschwebebahnen handelt es sich im Allgemeinen um Zweiseilbahnen mit getrennten Zug- und Tragseilen, bei denen zwei Kabinen zwischen Berg- und Talstation verkehren.

Umlaufbahn

“Seilschwebebahn, bei der die Fahrzeuge in gleichbleibender Fahrrichtung verkehren.“ Die Fahrzeuge sind an einem Förderseil (oder mehreren) befestigt, das mit kontinuierlicher oder intermittierender Geschwindigkeit umläuft. Ein- und Ausstieg der Fahrgäste erfolgen in Stationen bei gleichbleibender oder verlangsamter Bewegung der Fahrzeuge. Als Fahrzeuge werden in der Regel eine größere Anzahl Kabinen oder Sessel verwendet. Die Kabinen bieten im einzelnen Platz für 2 bis 12 Personen. An Sesselbahnen kommen Einer- und Doppelsessel. Dreier-, und zum Teil schon bis Achter-Sessel-Kombinationen zur Verwendung.

Zahnradbahn

Eine Zahnradbahn ist ein schienengebundenes Verkehrsmittel, das zur Überwindung großer Steigungen mit Hilfe eines oder mehrerer Zahnräder angetrieben wird. Hierbei greifen die Zahnräder in eine Zahnstange ein, die in Gleismitte auf den Gleisschwellen verankert ist, um so den Vortrieb zu erzeugen. Sie ist nach den gesetzlichen Bestimmungen als Eisenbahn genehmigt, historisch bedingt aber hier als Bergbahn geführt.